9. März 2020
Unsere zweite öffentliche Veranstaltung zum Thema Bundesteilhabegesetz (BTHG) fand im Festsaal vom Sächsischen Krankenhaus Rodewisch statt und fand erneut großes Interesse.
Sowohl Menschen mit Behinderungen, Vertreter von Einrichtungen, des Landkreises, Wohnobjekten und weiterer Beratungsstellen waren gekommen.
Unsere Referentin Frau Bruns, die das Gesetz als das kleine Monster bezeichnete, führte mit sehr viel Sachverstand durch die Veranstaltung. Und beantwortete auch Fragen bezüglich des Gesetzes.
Dabei ließ sie viel Hintergrundwissen und auch Fallbeispiele in verständlicher Darstellung und einer Portion Humor in den Vortrag einfließen. Auf zwei Flipcharts stilisierte sie das Versorgungsdreieck mit einem Männchen oben in der Mitte, denn das Bundesteilhabegesetz geht vom individuellen Rechtsanspruch eines Menschen mit Behinderung aus, der nicht als Bittsteller kommt.
Sieben verschiedene Rehabilitationsträger sind dabei als Leistungsträger eingebunden.
Es ist ein ICF Basierter Behinderungsbegriff beschrieben, der von der Teilhabeeinschränkung des Menschen mit Behinderung ausgeht.
Zwei Verfahrensvorschriften beschreiben wie umfangreich und genau Verfahren abzulaufen hat.
Sie heißen Teilhabeplanverfahren und Gesamtplankonferenz und sind als Verfahrensvorschriften vom BTHG so definiert um das Ziel zuhören und mit dem Leistungsberechtigten mitdenken erreicht wird.
Im zweiten Teil der Veranstaltung ging sie auf die beiden Verfahrensvorschriften genauer ein.
Zum Beispiel werden vom BTHG Fristen festgelegt. Als Instrument der Bedarfsermittlung ist in Sachsen der ITP, der Integrierte Teilhabeplan, festgesetzt.
Die Träger der Eingliederungshilfe haben auch Beratungsaufgaben
Genau wird definiert was Fachkräfte sind und welche Qualifikation sie benötigen.
Wenn der Mensch mit Behinderung etwas möchte muss er es auch sagen.
Zum Schluss ging sie noch auf die Budgets für Arbeit und Ausbildung ein.
Wir bedanken uns bei Frau Bruns für die aufschlussreichen Ausführungen und freuen uns auf weitere Zusammentreffen.
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