Sächsischer Landtag verabschiedet Inklusionsgesetz

2. Juli 2019
Der Sächsische Landtag hat in seiner 94. Sitzung am 2. Juli 2019 das Sächsische Inklusionsgesetz verabschiedet, welches das aus dem Jahre 2004 stammende Integrationsgesetz ablöst.
Damit kommt der Freistaat Sachsen seiner landesweit bestehenden Verantwortung für eine stetige Verbesserung der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nach und geht zugleich einen weiteren Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voran.
Der vollständige Name ist:
Gesetz
zur Unterstützung der selbstbestimmten Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
Zu finden ist es auch in unserer Begriffsbestimmung, die wir zu einer kleinen Gesetzessammlung ausgebaut haben.
Dort ist auch das:
- Sozialgesetzbuch SGB IX,
- Sozialgesetzbuch SGB XII,
- Bundesteilhabegesetz BTHG,
- Behindertengleichstellungsgesetz – BGG,
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0,
- das Wörterbuch der selbstbestimmten Teilhabe
- und die Behindertenrechtskonvention
zu finden.